Gesetzliche Grundlagen
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
§ 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter mit Kinder
§ 22 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
In Verbindung mit § 27 (Hilfe zur Erziehung) und unter Berücksichtigung des § 36 (Mitwirkung, Hilfeplan) kommen folgende §§ zum Tragen:
§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 Hilfe für junge Volljährige
§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Im Leistungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe werden nach Absprache mit den Landschaftsverbänden auch Kinder und Jugendliche, Mütter/Väter mit geistigen Behinderungen nach SGB IX aufgenommen.