Gesetzliche Grundlagen

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Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe

§ 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter mit Kinder

§ 22 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

In Verbindung mit § 27 (Hilfe zur Erziehung) und unter Berücksichtigung des § 36 (Mitwirkung, Hilfeplan) kommen folgende §§ zum Tragen:

§ 32 Erziehung in der Tagesgruppe

§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

§ 41 Hilfe für junge Volljährige

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Im Leistungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe werden nach Absprache mit den Landschaftsverbänden auch Kinder und Jugendliche, Mütter/Väter mit geistigen Behinderungen nach SGB IX aufgenommen.

Miteinander Wege gehen …
junge Menschen zum Leben befähigen